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Wann ist die vereinbarte Vertragsstrafe zu hoch?

günstig für Schuldner betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsumenten, Schuldner
Eine Vertragsstrafe ist insbesondere dann übermäßig, wenn der tatsächlich erlittene Schaden unverhältnismäßig kleiner ist als der vereinbarte Betrag.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Eine Übermäßigkeit der Vertragsstrafe liegt insbesonders dann vor, wenn der erlittene Schaden unverhältnismäßig kleiner ist als der bedungene Vergütungsbetrag.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Vertragsstrafe ohne eingetretenen Schaden

Ja. Die Vertragsstrafe ist eine im Voraus festgelegte Pauschale für einen möglichen künftigen Schaden. Sie soll den schwierigen Nachweis des Schadens ersparen und den Vertrag bekräftigen. Deshalb ist sie von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig und gebührt grundsätzlich auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist.

günstig für Gläubiger Untergrenze bei Mäßigung der Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe kann gemäßigt werden, aber nicht beliebig weit. Sie darf nicht unter die Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens gesenkt werden.

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