Muss ich eine Vertragsstrafe zahlen, obwohl ich nichts dafür kann?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel "Überdies hat der Mieter bei Mietzinsrückständen Verzugszinsen in Höhe von 1,2% pro Monat zu bezahlen" stellt Vertragsstrafe dar, die gröblich benachteiligend ist, da sie auch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, wenn kein Verschulden vorliegt.OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Hier: Beweislast des (ehemaligen) Mieters für sein fehlendes Verschulden an einer verzögerten Rückstellung des Bestandobjekts.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
- Eine Vereinbarung, wonach ein Pönale auch bei objektivem Verzug verfällt, wenn die nicht zu vertretende Verzögerung nicht binnen bestimmter Frist dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wird, ist zulässig.OGH 8 Ob 1573/92, 29.05.1992
- Die Konventionalstrafe verfällt in Ermangelung einer anderen vertraglichen Vereinbarung nur, wenn die Leistungsstörung oder die sonstige Verletzung vertraglicher Pflichten nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen zu vertreten ist.OGH 1 Ob 12/87, 27.04.1987
- Wer sich zu einer Leistung unbedingt verpflichtet, muss bereits vor Abschluss des Vertrages beurteilen, ob er zu dieser Leistung zum Zeitpunkt der vereinbarten Erfüllung auch in der Lage sein wird.OGH 7 Ob 539/86, 15.05.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 1 Ob 120/25s, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
- ABGB § 901
- ABGB § 920
- ABGB § 1298
- ABGB § 1336
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Vertragsstrafe ist eine im Voraus festgelegte Pauschale für einen möglichen künftigen Schaden. Sie soll den schwierigen Nachweis des Schadens ersparen und den Vertrag bekräftigen. Deshalb ist sie von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig und gebührt grundsätzlich auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist.
Ja. Die vereinbarte Strafe soll Ihren Vertragspartner zur ordentlichen Erfüllung drängen und zugleich Ihre Nachteile pauschal ausgleichen. Dazu gehören auch Nachteile, die sonst nicht ohne weiteres ersetzt würden, etwa bloße Unannehmlichkeiten oder verlorene Zeit. Je weiter die Strafe über den zu erwartenden Schaden hinausgeht, desto stärker wirkt sie als Druckmittel.