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Wird die Vertragsstrafe geringer, wenn mein Mitarbeiter schuld war?

günstig für Gläubiger betrifft Unternehmer, Vertragspartner, Auftraggeber
Nein. Ob Sie selbst gehandelt haben oder jemand, den Sie zur Erfüllung eingesetzt haben, bleibt bei der Herabsetzung einer Vertragsstrafe außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Keine Berücksichtigung des Umstandes, daß nicht der Vertragsteil selbst, sondern sein Erfüllungsgehilfe die verpönte Handlung vorgenommen hat, bei der Herabsetzung einer Vertragsstrafe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Mäßigung der Vertragsstrafe ohne Schaden

Ist durch die Vertragsverletzung noch kein tatsächlicher Schaden entstanden, wird für die Herabsetzung der Vertragsstrafe jener Schaden herangezogen, der im Zeitpunkt der Vereinbarung als möglich denkbar war. Maßgeblich ist also die Sicht bei Abschluss der Vereinbarung.

günstig für Schuldner Vertragsstrafe und Verschulden

Im Zweifel ist eine vereinbarte Vertragsstrafe nur dann zu zahlen, wenn Sie die Nichterfüllung verschuldet haben. Die Parteien können aber auch vereinbaren, dass die Strafe ohne Verschulden anfällt. Eine solche Vereinbarung muss beide Seiten annähernd gleich behandeln, sonst ist sie wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.

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