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Bekomme ich schon nach einer Teilzahlung Rechte gegen den Schuldner?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Schuldner, Gläubiger, Mitschuldner
Ja. Auch wenn Sie nur einen Teil der fremden Schuld bezahlen, für die Sie haften, geht die Forderung in diesem Umfang auf Sie über. Sie können den bezahlten Betrag vom Schuldner zurückverlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1926, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1926)

§ 1358 ABGB kommt auch bei Teilzahlungen zur Anwendung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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