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Was kann ich fordern, wenn ich für einen anderen gezahlt habe?

günstig für Zahler betrifft Bürgen, Pfandgeber, Mitschuldner, Versicherer
Wenn Sie eine fremde Schuld bezahlen, für die Sie persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken haften, treten Sie in die Rechte des Gläubigers ein und können vom Schuldner den vollen Ersatz verlangen. Diese Regel geht dem allgemeinen Ausgleich zwischen Mitschuldnern vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1358 ABGB verdrängt den gesetzlichen Rückgriffsanspruch nach § 896 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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