Was kann ich fordern, wenn ich für einen anderen gezahlt habe?
günstig für Zahler betrifft Bürgen, Pfandgeber, Mitschuldner, Versicherer
Wenn Sie eine fremde Schuld bezahlen, für die Sie persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken haften, treten Sie in die Rechte des Gläubigers ein und können vom Schuldner den vollen Ersatz verlangen. Diese Regel geht dem allgemeinen Ausgleich zwischen Mitschuldnern vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1985)
Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1358 ABGB verdrängt den gesetzlichen Rückgriffsanspruch nach § 896 ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Schaffung einer speziellen Legalzessionsnorm (§ 13 VOEG) nach dem Vorbild des § 67 Abs 1 VersVG spricht bei der Inanspruchnahme des Schädigers durch den Fachverband der Versicherungsunternehmungen für den Vorrang dieser Bestimmung vor denkbaren allgemeinen Anspruchsgrundlagen.OGH 2 Ob 216/13y, 28.03.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 68/17y, 20.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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