Wann gilt eine Zahlung als Zahlung einer fremden Schuld?
günstig für Zahler betrifft Bürgen, Mitschuldner, Versicherer, Schuldner
Eine fremde Schuld ist die Verbindlichkeit eines anderen. Für den Rückgriff genügt es, dass die Schuld aus Sicht des Hauptschuldners zwar formal Ihre eigene ist, inhaltlich aber ihn trifft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Fremde Schuld ist die Verbindlichkeit eines Dritten. Für die Anwendung des § 1358 ABGB genügt es, wenn aus der Sicht des Hauptschuldners eine formell eigene, materiell aber fremde Schuld vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bezahlung von Abbruchskosten im Gefolge eines Amtshaftungsprozesses; Übergang des gemäß § 1042 bestehenden Verwendungsanspruchs.OGH 6 Ob 183/19h, 24.10.2019
- Die Auszahlung einer Bankgarantie ohne Vorliegen der Voraussetzungen ist keine Tilgung einer (formell) eigenen Schuld.OGH 4 Ob 149/06z, 21.11.2006
- Hier: Haftung der Medieninhaberin gemäß § 35 MedG.OGH 8 Ob 88/03d, 16.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102645 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 93/21s, 22.10.2021, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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