Ändert sich etwas, wenn wir den Vertrag nur wiederholen?
betrifft Vertragsparteien, Schuldner, Gläubiger, Unternehmer
Nein. Wird eine bestehende vertragliche Abmachung bloß wiederholt, entsteht dadurch keine neue Verpflichtung an Stelle der alten. Das gilt auch, wenn dabei nur Nebenleistungspflichten geändert werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 15.09.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Die Wiederholung einer vertraglichen Abmachung ist keine Novation (entgegen Wolff in Klang 2.Auflage VI S 265).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch wenn bloß Nebenleistungspflichten geändert werden.OGH 2 Ob 587/82, 08.03.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Neue Vereinbarung neben altem Vertrag
Vertragsrecht · Neuer Vertrag oder bloße Änderung
Vertragsrecht · Neue Vereinbarung ersetzt alte Schuld
Vertragsrecht · Fortbestand der alten Schuld
Vertragsrecht · Preisänderung im Kaufvertrag