Entsteht ein neuer Vertrag, wenn wir nur den Preis ändern?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Nein. Wenn Sie in einem bestehenden Kaufvertrag nur den Preis ändern, bleibt der alte Vertrag bestehen; er wird nicht durch einen neuen ersetzt. Anders ist es, wenn sich der eigentliche Gegenstand des Geschäfts ändert.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 15.09.2020 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1977)
Die bloße Abänderung des in einem früher geschlossenen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises stellt keine Änderung des Hauptgegenstandes im Sinne des § 1376 ABGB dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier aber: Hauptgegenstand des Vertrages (durch Veräußerung von Miteigentumsanteilen und die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum – im Verhältnis zum schlichten Miteigentum -) verändert.OGH 2 Ob 210/13s, 02.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
Im Gesetz
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