Wann ändert sich der Grund einer Forderung wirklich?
betrifft Vertragsparteien, Schuldner, Gläubiger
Eine Änderung des Rechtsgrundes liegt vor, wenn der Grund, aus dem der Anspruch entstanden ist, ausgetauscht wird. Es genügt nicht, dass sich nur Einzelheiten der Abwicklung ändern.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Eine Änderung des Rechtsgrundes liegt vor, wenn der Entstehungsgrund des Anspruches geändert wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 221/17m, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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