Wann ersetzt ein Vergleich die bisherige Forderung?
betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Ein Vergleich ersetzt die bisherige Forderung nur dann, wenn dabei der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand des Anspruchs geändert wird. Bleiben beide gleich, wird die alte Forderung nur näher bestimmt und besteht weiter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ein Vergleich ist nicht auf jeden Fall ein Neuerungsvertrag, sondern nur dann, wenn der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand des Anspruches geändert wird (unter ausdrücklicher Ablehnung der Lehre Wolff's, Klang, 2.Auflage VI S 276).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Rückforderungsanspruch der Klägerin resultiert nicht aus dem Arbeitsverhältnis und nicht aus dem Vergleich, er ergibt sich auch nicht daraus, dass der Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung gegenverrechnet wird, sondern aus der irrtümlichen Zahlung eines überhöhten Betrags nach Vergleichsabschluss.OGH 9 ObA 90/19d, 22.01.2020
- Es kommt darauf an, ob aufgrund der festgestellten Umstände davon auszugehen ist, dass bei objektiver Betrachtung nach dem übereinstimmenden Parteiwillen bei Abschluss des Vergleichs aufgrund strittiger Rechtsposition von der Schaffung eines neuen Rechtsgrundes auszugehen ist.OGH 8 Ob 108/17s, 25.10.2017
- Nach deutschem Recht bedeutet der Vergleich in der Regel keine Novation, Inhalt und Rechtsnatur der ursprünglichen Vereinbarung bleiben grundsätzlich weiter bestehen.OGH 2 Ob 236/03z, 30.10.2003
- Hier: Konstitutives Anerkenntnis.OGH 4 Ob 572/88, 27.09.1988
- Eine Änderung des Rechtsgrundes liegt vor, wenn jene rechtserzeugende Tatsache, aus der die Obligation entspringt, somit der Entstehungsgrund des Anspruchs geändert wird.OGH 7 Ob 655/82, 14.10.1982
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- Neuerungsvertrag, wenn streitige oder zweifelhafte Rechte unter gegenseitigem Nachgeben neu festgelegt werden.OGH 7 Ob 579/76, 29.04.1976
- Ausschlaggebend für die Frage, ob auf das ursprüngliche Rechtsverhältnis zurückgegriffen werden kann, ist die privatrechtliche Natur des in der Form eines gerichtlichen Vergleiches abgeschlossenen Rechtsgeschäftes.OGH 5 Ob 184/61, 28.06.1961
- Keine Neuerungsverträge, wenn bloß eine maßgebliche (nicht artliche) Veränderung der Leistungsverpflichtung (auch wenn mehrere Ansprüche solcherart verglichen werden) geregelt wird.OGH 3 Ob 35/58, 26.02.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 37.
- OGH 5 Ob 37/23m, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 148/20s, 24.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
- OGH 8 ObA 67/20s, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 90/19d, 22.01.2020, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 220/18h, 29.01.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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