Was ist der Kern, den ich in meiner Klage nicht ändern darf?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Klägerin stützte den eingeklagten Anspruch zunächst auf eine Wechselbürgschaft, im Laufe des Verfahrens jedoch „auf das Grundgeschäft", nämlich eine (bürgerlich-rechtliche) Bürgschaft des Beklagten. Nach Rechtskraft des Beschlusses, mit welchem diese Klagsänderung zugelassen wurde, stützte die Klägerin ihr Begehren wiederum ausdrücklich sowohl auf das Grundgeschäft als auch auf die Wechselbürgschaft, was der Oberste Gerichtshof als neuerliche Änderung des Klagegrundes qualifizierte und aussprach, dass eine derartige „Rückänderung" des Klagebegehrens kein „Widerruf einer Prozesserklärung" ist, sondern eine weitere Klagsänderung im Sinn des § 235 ZPO, die unter den dort normierten Voraussetzungen zulässig ist.OGH 8 Ob 40/08b, 02.09.2008
- Es würde eine Änderung der Klage bedürfen, falls anstelle einer bestimmten Forderung eine andere durchgesetzt werden soll.OGH 3 Ob 510/81, 22.04.1981
- Ergänzt oder durch andere ersetzt und die neuen rechtserzeugenden Tatsachen zur Unterstellung unter eine andere Rechtsnorm führen.OGH 4 Ob 25/81, 17.03.1981
- Klageänderung liegt vor, wenn der Kläger sein Tatsachenvorbringen aus dem er Ansprüche ableitet, in seinem Kern ändert.OGH 1 Ob 227/75, 05.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039998 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 29/19d, 25.04.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Grund Ihrer Klage sind die Tatsachen, die Sie vorbringen. Wie diese Tatsachen rechtlich zu beurteilen sind, gehört nicht dazu.
Ergänzen Sie ein unvollständiges Vorbringen von sich aus um jene Tatsachen, die Ihren Anspruch nun schlüssig begründen, ist das keine Änderung der Klage. Eine Änderung liegt nur vor, wenn Sie das Begehren ändern oder neue Tatsachen vorbringen, die zu einer anderen rechtlichen Grundlage führen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr bisheriges Vorbringen durch ein anderes ersetzen.