Wann muss ich die Abtretung verlangen, wenn ich fremde Schulden zahle?
günstig für Zahler betrifft Zahler, Gläubiger, Schuldner, Angehörige
Damit die Rechte des Gläubigers auf Sie übergehen, müssen Sie die Abtretung vor oder bei der Zahlung verlangen. Eine erst später abgegebene Abtretungserklärung bestätigt den Übergang nur noch, bewirkt ihn aber nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Für den Übergang nach § 1422 ABGB ist wesentlich, dass vor oder bei der Zahlung vom Gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangt wird. Eine später abgegebene Abtretungserklärung hat nur deklarativen Charakter.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Erklärung kann auch konkludent abgegeben beziehungsweise nach den Umständen des Falls als selbstverständlich vorausgesetzt werden.OGH 3 Ob 282/00t, 25.04.2001
- Die in § 1422 ABGB vorgesehene Erklärung, die Forderung einlösen zu wollen, kann nach den Umständen auch als selbstverständlich angesehen werden.OGH 14 ObA 53/87, 17.06.1987
- Der Gläubiger kann die Erklärung des Zahlers, die Abtretung zu verlangen, nicht zurückweisen; er hat sie als einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft zur Kenntnis zu nehmen.OGH 1 Ob 609/84, 11.07.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033441 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 98/24h, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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