Zum Inhalt springen

Gilt ein späterer Mietnachlass auch gegenüber dem neuen Gläubiger?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Gläubiger, Bank
Tritt Ihr Vermieter künftige Mietzahlungen an jemand anderen ab, wirkt das nur, soweit die Miete später überhaupt entsteht. Senkt der Vermieter die Miete danach, verringert sich auch der Betrag, den der neue Gläubiger von Ihnen verlangen kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Die Abtretung künftiger Mietzinsforderungen äußert ihre Rechtswirkung nur, wenn und insoweit die übertragene Forderung in der Folge zur Entstehung gelangt. Daher mindern Zinsnachlässe, die der (übertragende) Vermieter nach der Übertragung vorgenommen hat, den Umfang der übertragenen Forderung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032892 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigungsverzicht beim Eigentümerwechsel

Hat Ihr früherer Vermieter versprochen, nicht zu kündigen, bindet dieses Versprechen den neuen Eigentümer nicht. Auch dass der neue Eigentümer den Mietzins verlangt, bedeutet noch nicht, dass er diesen Verzicht übernommen hat.

günstig für Vermieter Mietzins an einen Dritten abgetreten

Ja. Wurde der Mietzins an einen Dritten abgetreten, müssen Sie an diesen zahlen. Geraten Sie ihm gegenüber in Zahlungsverzug, darf der Vermieter den Vertrag genauso auflösen, wie wenn Sie an ihn selbst nicht gezahlt hätten.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Abtretung der Mietzinsforderungen
Mietrecht · Mahnung vor Auflösung wegen Rückstand
Mietrecht · Einmalzahlung und Staffelung der Miete