Zum Inhalt springen

Darf der Vermieter eine Einmalzahlung zusätzlich zur Miete verlangen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungssuchende
Das kann zulässig sein. Es ist kein Merkmal einer echten Mietzinsvorauszahlung, dass die laufende Miete in diesem Zeitraum niedriger ist als danach. Eine Staffelung der Miete, auch durch ein zusätzliches Einmalentgelt für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, verstößt für sich allein nicht gegen das Ablöseverbot.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Kein Wesensmerkmal der echten Mietzinsvorauszahlung ist, daß der laufend zu zahlende Mietzins im Vorauszahlungszeitraum geringer ist als der außerhalb dieses Zeitraumes. Eine Staffelung des Mietzinses - auch durch die Einhebung eines zusätzlichen einmaligen Entgelts für einen im voraus bestimmten Zeitraum - liegt grundsätzlich im Rahmen privatautonomer Gestaltungsmöglichkeiten und verstößt jedenfalls nicht gegen § 27 Abs 1 Z 1 MRG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Rückforderung der Mietzinsvorauszahlung

Nur wenn es so vereinbart ist. Eine Einmalleistung gilt als echte Mietzinsvorauszahlung, wenn sie auf einen bestimmten Zeitraum angerechnet wird und bei früherem Ende des Mietverhältnisses anteilig zurückverlangt werden kann. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, können Sie den Betrag als verbotene Ablöse zurückfordern; sonst bleibt nur der Weg über eine überhöhte Miete.

günstig für Mieter Einmalzahlung als Mietzins

Ja, wenn sich ihre Angemessenheit nicht beurteilen lässt. Fehlt eine Abrede darüber, für welche Mietzeit die Einmalzahlung Entgelt sein soll, kann niemand prüfen, ob sie angemessen ist; dann ist sie ungültig und rückforderbar. Der Vermieter muss vorbringen, warum eine solche Einmalzahlung ausnahmsweise zulässig sein soll.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Prüfbarkeit einer Einmalzahlung
Mietrecht · Rückzahlung einer Mietzinsvorauszahlung
Mietrecht · Bestimmter Zeitraum bei Vorauszahlung