Kann ich vorsorglich anerkennen, obwohl niemand streitet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (64 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1923)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Liegt ein Streit oder Zweifel nicht vor, so kann das Anerkenntnis nicht dazu verwendet werden, durch die Schaffung einer abstrakten Verbindlichkeit Zweifel und Streit präventiv auszuschließen.OGH 1 Ob 27/01d, 27.04.2001
- Es setzt die Absicht des Erklärenden voraus, unabhängig vom bestehenden Schuldgrund eine neue, selbständige Verpflichtung zu schaffen.OGH 3 Ob 315/98i, 24.11.1999
- Das Anerkenntnis ist ein Feststellungsvertrag, in dem eine Partei durch einseitiges Nachgeben das von ihr bezweifelte Recht in vollem Umfang zugesteht (Koziol - Welser I 4.Auflage 229).OGH 2 Ob 30/78, 11.05.1978
- Ein konstitutives Anerkenntnis ist nur zur Bereinigung eines ernsthaft entstandenen konkreten Streites oder Zweifels über den Bestand einer Forderung möglich.OGH 4 Ob 94/73, 16.10.1973
- Anerkenntnis des Ausfalls bei Zwangsausgleich nach Rechtskraft des den Zwangsausgleich bewilligenden Beschlusses?OGH 7 Ob 187/68, 16.10.1968
- Anerkenntnis hinsichtlich Schadens bei Verkehrsunfall, abgegeben, weil der Gegner ansonsten Anzeige erstattet hätte, ist wirksam.OGH 2 Ob 100/66, 16.05.1966
- Hinsichtlich Schadens bei Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 115/65, 13.05.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 64.
- OGH 1 Ob 110/25w, 31.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 245/15w, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Behauptet jemand ernsthaft eine Forderung gegen Sie und erklären Sie daraufhin, die Verpflichtung auch für den Fall zu übernehmen, dass sie bisher gar nicht bestanden hat, ist das ein verbindliches Anerkenntnis. Damit beseitigen Sie die Unsicherheit endgültig und schulden den Betrag.
Ja. Behauptet der Gläubiger ernstlich eine Forderung und räumen Sie die Zweifel daran durch Ihr Anerkenntnis aus, entsteht die Forderung dadurch, selbst wenn sie vorher nicht bestanden hat. Sie können danach nicht mehr einwenden, sie bestehe nicht. Offen bleibt nur die Anfechtung wegen Irrtums.