Bin ich gebunden, wenn ich eine strittige Forderung anerkenne?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier ausdrückliches und konstitutives Anerkenntnis hinsichtlich der Haftung für das Verhalten eines Dritten.OGH 1 Ob 54/03b, 18.03.2004
- Mangelt es daran, kann das Anerkenntnis nicht dazu verwendet werden, durch die Schaffung einer abstrakten Verbindlichkeit Zweifel und Streit präventiv auszuschließen.OGH 1 Ob 83/02s, 30.04.2002
- Erforderlich ist aber, dass der Anerkennende seine Zweifel am Bestehen des vom Gläubiger behaupteten Rechts durch dessen Zugeständnis beseitigt. Liegen dagegen keine Zweifel des Schuldners am Bestand der Forderung vor, die durch den Willen beseitigt werden sollten, eine eigene Hauptschuld auch für den Fall zu begründen, dass eine solche bisher nicht bestanden haben sollte, so ist das Vorliegen eines konstitutiven Anerkenntnisses zu verneinen.OGH 1 Ob 27/01d, 27.04.2001
- Konstitutives (abstraktes) Anerkenntnis als selbständiger Verpflichtungsgrund mit Einredenausschluss.OGH 8 Ob 560/89, 15.02.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 30.
- OGH 9 Ob 49/26k, 31.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 175/25y, 21.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 110/25w, 31.07.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Anerkenntnis, das eine Forderung endgültig festlegt, kann sich auch nur auf einen Teil der Forderung oder auf deren Höhe beziehen. Es setzt aber voraus, dass Sie die Forderung und ihre Höhe zumindest kannten, weil ein solches Anerkenntnis ein einseitiges Nachgeben des Schuldners bedeutet.
Nein. Ein bindendes Anerkenntnis ist nur möglich, wenn tatsächlich ein Streit oder ein ernsthafter Zweifel über den Bestand der Forderung besteht und dieser bereinigt werden soll. Ohne solchen Streit lässt sich damit keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung schaffen.