Wann wird meine Anerkennung einer strittigen Forderung verbindlich?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein konstitutives Anerkenntnis ist vor allem dann anzunehmen, wenn zuvor ein Zweifel über das nun anerkannte Recht bestand.OGH 4 Ob 173/06d, 17.10.2006
- Wie der Vergleich ist das Anerkenntnis nur dann selbständiger Verpflichtungsgrund, wenn der Anerkennende das Recht vorher bestritten oder doch ernsthaft bezweifelt hat.OGH 1 Ob 28/93, 25.01.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 21.
- OGH 1 Ob 110/25w, 31.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 214/17g, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein bindendes Anerkenntnis ist nur möglich, wenn tatsächlich ein Streit oder ein ernsthafter Zweifel über den Bestand der Forderung besteht und dieser bereinigt werden soll. Ohne solchen Streit lässt sich damit keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung schaffen.
Wenn Sie nur mitteilen, dass nach Ihrem Wissen eine Forderung besteht, geben Sie damit bloß eine Wissenserklärung ab. Daraus entsteht keine neue Verpflichtung. Im Streitfall ist eine solche Erklärung nur ein Beweismittel, das Sie durch andere Beweise widerlegen können.