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Bin ich gebunden, wenn ich eine strittige Forderung anerkenne?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Versicherungsnehmer, Konsumenten
Ja. Behauptet der Gläubiger ernstlich eine Forderung und räumen Sie die Zweifel daran durch Ihr Anerkenntnis aus, entsteht die Forderung dadurch, selbst wenn sie vorher nicht bestanden hat. Sie können danach nicht mehr einwenden, sie bestehe nicht. Offen bleibt nur die Anfechtung wegen Irrtums.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (78 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Zur Wirksamkeit eines Anerkenntnisses genügt, dass der Gläubiger auf Grund eines bestimmten Sachverhaltes ernstlich den Bestand einer Forderung behauptet und dass der Schuldner die Zweifel an dem Bestand der Forderung durch sein Anerkenntnis wie bei einem Vergleich beseitigt. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Anerkenntnisses ist nur, dass die vollständige Verwirklichung des Tatbestandes des anerkannten Grundverhältnisses als möglich angesehen wurde, dass das Anerkenntnis ernstgemeinte Feststellung ist. Das Anerkenntnis wirkt dann konstitutiv, die anerkannte Forderung wird begründet, auch wenn sie bisher nicht bestanden hat. Der Anerkennende kann sein Anerkenntnis allenfalls wegen eines Irrtums anfechten, er kann aber nicht den Nachweis führen, dass die anerkannte Forderung nicht zu Recht bestehe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 78.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Anerkenntnis ohne Kenntnis der Höhe

Nein. Ein Anerkenntnis, das eine Forderung endgültig festlegt, kann sich auch nur auf einen Teil der Forderung oder auf deren Höhe beziehen. Es setzt aber voraus, dass Sie die Forderung und ihre Höhe zumindest kannten, weil ein solches Anerkenntnis ein einseitiges Nachgeben des Schuldners bedeutet.

günstig für Schuldner Anerkenntnis ohne Streit

Nein. Ein bindendes Anerkenntnis ist nur möglich, wenn tatsächlich ein Streit oder ein ernsthafter Zweifel über den Bestand der Forderung besteht und dieser bereinigt werden soll. Ohne solchen Streit lässt sich damit keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung schaffen.

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