Bin ich gebunden, wenn ich eine strittige Forderung anerkenne?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (78 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Deklaratives Anerkenntnis.OGH 9 ObA 26/21w, 24.03.2021
- Hier: Erklärung einer Versicherung, dass sie die Schadenersatzansprüche dem Grunde nach anerkenne, dass sie auch die Haftung für zukünftige Ansprüche anerkenne und im Sinne eines gerichtlich feststellenden Urteils auf den Verjährungseinwand verzichte - konstitutives Anerkenntnis.OGH 2 Ob 113/97z, 26.06.1997
- Im Zweifel sind einer Erklärung die weniger weitgehenden Wirkungen des deklarativen Anerkenntnisses zuzuschreiben.OGH 4 Ob 45/85, 23.04.1985
- Davon kann aber nicht gesprochen werden, wenn um eine Kontenabstimmung ersucht und dabei der nach der eigenen Aufstellung ermittelte Betrag bekanntgegeben wird.OGH 6 Ob 654/81, 23.12.1981
- Anerkenntnis der Schuld durch schlüssiges Verhalten.OGH 8 Ob 113/72, 13.06.1972
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- Anerkenntnis des Versicherers gegenüber Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz leisten zu müssen.OGH 7 Ob 118/72, 17.05.1972
- Dieses Anerkenntnis bedarf keiner besonderen Form; es kann auch stillschweigend erfolgen. Als ein solches stillschweigendes Anerkenntnis ist es anzusehen, wenn der Schuldner auf eine ernstliche Forderung des Gläubigers dort, wo der regelmäßige Verkehr eine Antwort verlangt, zB auf eine Mahnung nicht reagiert (SZ 7/55).OGH 5 Ob 129/68, 28.08.1968
- Hiedurch fallen auch verzichtbare Einwendungen in der Regel weg.OGH 1 Ob 308/57, 25.09.1957
- Als Verpflichtungsgrund gilt der Grund der behaupteten Schuld.OGH 2 Ob 290/51, 13.06.1951
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 78.
- OGH 9 ObA 26/21w, 24.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 214/17g, 21.12.2017, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 104/16v, 15.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Anerkenntnis, das eine Forderung endgültig festlegt, kann sich auch nur auf einen Teil der Forderung oder auf deren Höhe beziehen. Es setzt aber voraus, dass Sie die Forderung und ihre Höhe zumindest kannten, weil ein solches Anerkenntnis ein einseitiges Nachgeben des Schuldners bedeutet.
Nein. Ein bindendes Anerkenntnis ist nur möglich, wenn tatsächlich ein Streit oder ein ernsthafter Zweifel über den Bestand der Forderung besteht und dieser bereinigt werden soll. Ohne solchen Streit lässt sich damit keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung schaffen.