Muss mir der Schädiger die entgangene Miete voll ersetzen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Verlust einer Erwerbschance ist jedenfalls dann positiver Schaden, wenn eine bindende Offerte oder sogar ein Vorvertrag vorliegt. Selbst wenn der Geschädigte aber noch keine rechtlich gesicherte Position gehabt hätte, wäre der Verlust der Erwerbschance dann als positiver Schaden zu qualifizieren, wenn deren Realisierung nach den typischen Marktverhältnissen praktisch gewiss gewesen, der Gewinn „im Verkehr" also schon als sicher angesehen worden wäre.OGH 10 Ob 103/07f, 22.04.2008
- Dass die konkrete Gewinnchance im Sinn eines Verdienstes, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetreten wäre, bestand, hat der Geschädigte nach ganz allgemeinen Beweislastgrundsätzen nachzuweisen.OGH 5 Ob 155/03k, 19.04.2004
- Voraussetzung für einen entsprechenden Anspruch auf Verdienstentgang im Geschäftsbetrieb ist, dass der Geschädigte eine Gewinnchance nicht wahrnehmen konnte, deren Realisierung nach typischen Marktverhältnissen praktisch gewiss gewesen wäre.OGH 5 Ob 155/03k, 19.04.2004
- Rechtlich gesicherte Position durch Kaufvertrag mit konkreten Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises gegen die Verkäuferin.OGH 10 Ob 40/00f, 05.09.2000
- Hat der Kläger bereits einen vertraglich abgesicherten Anspruch auf Zahlung von Bestandzins erworben, stellt die durch die Verwaltungsakte herbeigeführte Minderung des Zinses einen Verdienstentgang und somit einen positiven Schaden dar.OGH 1 Ob 272/99b, 28.03.2000
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- Einer rechtlich gesicherten Erwerbsmöglichkeit bedarf es dann nicht, wenn der Verdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit eingetreten wäre. Dieser Verdienst ist wertungsmäßig einer rechtlich gesicherten Erwerbsmöglichkeit gleichzustellen.OGH 2 Ob 72/94, 07.12.1995
- Hier: Kaufpreisminderung durch vor Übergabe erfolgte Beschädigung des Kaufgegenstandes.OGH 8 Ob 533/91, 04.03.1993
- EnteignungsentschädigungOGH 5 Ob 512/83, 08.03.1983
- Mit ausführlicher Begründung - hier: "Toto". Sobald die Spielresultate entsprechend der eingegangenen Wette feststehen, hat der Spieler ein Recht gegen die Glücksspielmonopolverwaltung auf Auszahlung seines Gewinnes.OGH 6 Ob 507/83, 13.01.1983
- Entgang der Vermittlerprovision.OGH 7 Ob 704/80, 06.11.1980
- GaragenvermietungOGH 6 Ob 572/78, 11.05.1978
- Entgang des Honigs durch Vernichtung des Bienenvolkes.OGH 6 Ob 560/78, 30.03.1978
- Entgangener PachtschillingOGH 6 Ob 508/78, 09.03.1978
- Hier: Vorzeitige Alterspension nach § 253 b ASVG.OGH 4 Ob 120/76, 22.02.1977
- Hier: Zum Ersatz des Verdienstentgangs bei Enteignung.OGH 8 Ob 132/70, 09.06.1970
- Verdienstentgang im Gastgewerbe durch Explosion einer Propangasflasche.OGH 2 Ob 164/67, 08.02.1968
- Entgang der Miete für ein beschädigtes Auto.OGH 2 Ob 355/65, 11.11.1965
- Entgelt für die Vermietung eines vorenthaltenen Autos.OGH 1 Ob 268/56, 06.06.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 48.
- OGH 8 ObA 51/22s, 18.07.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur jenen Teil des Gewinnausfalls, der Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Für die übrigen Gesellschafter ist ihr eigener Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, den sie nicht ersetzt bekommen. Entgeht Ihnen die Abgeltung für Ihre persönliche Arbeitsleistung, ist das Verdienstentgang.
Wird ein Gebäude zerstört, gilt nicht nur dieses, sondern die gesamte Liegenschaft als beschädigtes Gut. Steigt dadurch deren Wert, ist dieser Vorteil zugunsten des Schädigers anzurechnen.