Was bekomme ich ersetzt, wenn mein Unfall die Firma Gewinn kostet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.07.2019 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nichts anderes kann für den haftkausal erlittenen „vermögensrechtlichen Nachteil“ eines geschäftsführenden Alleingesellschafters gelten, der nach § 1 StEG 1969 zu ersetzen ist.OGH 1 Ob 190/17y, 29.11.2017
- Zweck einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Kommanditisten und ihrer Steuerberaterin, die zugleich auch die Kommanditgesellschaft und deren Komplementärin in steuerrechtlichen Fragen vertrat und deren Jahresabschlüsse beim Finanzamt einreichte, ist (auch) die Sicherung und Erhaltung der Werthaltigkeit der Kommanditbeteiligungen. Aufwendungen der Kommanditisten, die der Vermeidung einer Insolvenz der Gesellschaft aufgrund zu hoher Privatentnahmen der Komplementärin und damit der Erhaltung und Werthaltigkeit ihrer Anteile gedient hätten, wären demnach vom Zweck des Vertrags und den damit verknüpften Warn- und Aufklärungspflichten erfasst.OGH 4 Ob 205/08p, 15.12.2008
- Der verletzte Gesellschafter ist zur Geltendmachung der von der Gesellschaft getragenen Kosten eingestellter Ersatzkräfte nicht aktiv legitimiert.OGH 2 Ob 156/06i, 22.02.2007
- Hier: Das wirtschaftliche Risiko des entgangenen Gewinns traf ohne Schadensverlagerung den Alleingesellschafter. Deliktische Rufschädigung, die sich nur gegen den Ruf des Gesellschafters und dessen Persönlichkeitsrecht richtete.OGH 6 Ob 312/05h, 26.01.2006
- Nur der durch eine Körperverletzung geschädigte Gesellschafter-Geschäftsführer einer durch den temporären Ausfall seiner Arbeitskraft und die deshalb erforderliche Beschäftigung einer Aushilfskraft bloß mittelbar geschädigten GmbH hat Anspruch auf Ersatz der entgangenen Beteiligung am Gesellschaftsgewinn als Teil seines unmittelbaren Schadens.OGH 1 Ob 126/01p, 29.05.2001
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- Dem verletzten Gesellschafter ist allein jener Schaden zu ersetzen, den dieser wegen einer Verminderung des ihm zustehenden Gewinnanteiles erlitten hat. Der Schaden, der sich in der Mehrleistung der anderen Gesellschafter niederschlägt kann nicht vom Verletzten selbst begehrt werden.OGH 7 Ob 33/98y, 10.08.1998
- Hier: Landwirteehepaar, das die Landwirtschaft im Rahmen einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft betreibt.OGH 4 Ob 2396/96y, 13.05.1997
- Bei einem den Gesellschaftern selbst treffenden Entgang der Abgeltung für persönliche Arbeitsleistungen handelt es sich um einen gemäß § 1325 ABGB zu ersetzenden Verdienstentgang.OGH 2 Ob 99/88, 13.09.1988
- Für Verdienstentgang eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Verminderung seines Gewinnanteiles an der Gesellschaft maßgebend.OGH 2 Ob 160/82, 28.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 24.
- OGH 2 Ob 2/19m, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 14/18z, 26.02.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 190/17y, 29.11.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 27/16h, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird Ihre Arbeitskraft durch den Unfall beeinträchtigt, ist der entgangene Wert dieser Arbeitskraft ein Verdienstentgang. Zur Bemessung werden meist die Kosten einer entsprechenden Ersatzkraft herangezogen. Der Schaden entsteht bereits durch den Verlust der Arbeitskraft in allen Bereichen, in denen Sie sie ohne den Unfall eingesetzt hätten, wobei Sie das behaupten und beweisen müssen.
Wenn Sie als Selbständiger nach einer Schädigung Mehrarbeit leisten, also etwa Überstunden oder Wochenendarbeit, um einen Verdienstentgang zu vermeiden, dürfen Sie diese Mehrarbeit ersetzt verlangen. Der Gewinn, den Sie durch diese Mehrarbeit erzielt haben, wird Ihnen dabei nicht angerechnet, auch nicht teilweise.