Zum Inhalt springen

Was ist der Unterschied zwischen echtem Schaden und entgangenem Gewinn?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Unternehmer, Versicherungen
Ein entgangener Gewinn ist eine bloße Aussicht, deren Eintritt zwar zu erwarten war, aber nicht so gut wie sicher. Sobald Sie eine rechtlich gesicherte Position hatten, den Gewinn zu ziehen, handelt es sich bereits um einen echten Schaden, der auch bei leichter Fahrlässigkeit zu ersetzen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Im Begriff "volle Genugtuung" ist der entgangene Gewinn enthalten. Der entgangene Gewinn unterscheidet sich von dem auch bei leichter Fahrlässigkeit zu ersetzenden positiven Schaden dadurch, dass es sich um bloße Gewinnaussichten, deren Realisierung zwar nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist, handelt, er aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt. Positiver Schaden und nicht entgangener Gewinn liegt bereits dann vor, wenn eine rechtlich gesicherte Position besteht, den Gewinn zu ziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umfang des Ersatzes nach Täuschung

Sie bekommen den Vertrauensschaden ersetzt, also das, was Sie im Vertrauen auf den Vertrag aufgewendet oder versäumt haben. Was Ihnen der Vertrag bei ordnungsgemäßer Erfüllung eingebracht hätte, wird dagegen nicht ersetzt.

günstig für Schädiger Berechnung des Vermögensschadens

Ja, grundsätzlich schon. Der Schaden wird berechnet, indem der Geldwert Ihres Vermögens vor und nach dem Ereignis verglichen wird; einbezogen wird alles, was dadurch beeinflusst wurde, auch später eintretende Auswirkungen und der entgangene Gewinn. Ein Vorteil, der ohne das Ereignis nicht entstanden wäre, wird daher zugunsten des Schädigers gerechnet. Bei einem Fahrzeug, das Sie zurückgeben, wird etwa der Nutzen aus den gefahrenen Kilometern angerechnet.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Berechnung des entgangenen Gewinns
Schadenersatz · Zerstörte Gewinnmöglichkeit als Schaden
Schadenersatz · Entgangene Miete als echter Schaden
Schadenersatz · Entgangener Verdienst als Schaden
Schadenersatz · Umfang des Ersatzes nach Produkthaftung