Gehört mir das Geld, sobald es auf meinem Konto gutgeschrieben ist?
günstig für Empfänger betrifft Bankkunden, Banken, Zahlungsempfänger, Überweisende
Ja. Mit der Gutschrift auf Ihrem Konto haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen Ihre Bank, und das Geld ist in Ihr Vermögen gelangt. Der Überweisende verliert damit spätestens die Möglichkeit, über den Betrag zu verfügen; ein Widerruf des Auftrags ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1988)
Der Kunde erlangt im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Konto einen unmittelbaren Anspruch gegen die Bank. Das bedeutet aber auch, dass der Überweisende spätestens mit der Buchung die Verfügungsmöglichkeit über den Betrag verliert. Mit der Gutschrift der Zahlung auf dem Konto gelangt diese Zahlung bereits in das Vermögen des Kontoinhabers.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Gutschrift auf dem Konto des Überweisungsempfängers begründet ein abstraktes Schuldversprechen der Bank und ist als zugangsbedürftige Annahme der Anweisung zu verstehen.OGH 2 Ob 107/08m, 19.02.2009
- Darauf, dass ein Banktagesauszug einen Kontostand richtig wiedergibt, hat der Kunde einen Rechtsanspruch.OGH 2 Ob 196/03t, 12.09.2003
- Nach Erteilung der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers ist ein Widerruf des Überweisungsauftrages grundsätzlich nicht mehr möglich.OGH 1 Ob 580/94, 25.10.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033004 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 3 Ob 106/26y, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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