Kann ich falsch überwiesenes Geld von der Bank zurückfordern?
günstig für Bank betrifft Konsumenten, Kontoinhaber, Banken, Unternehmer
Haben Sie irrtümlich auf ein fremdes Konto gezahlt, richtet sich Ihr Rückforderungsanspruch nur gegen den Empfänger. Gegen dessen Bank haben Sie keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn mit der Buchung zugleich eine Schuld des Empfängers bei der Bank getilgt wurde.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Erfolgt die irrtümliche Bezahlung einer Nichtschuld durch Überweisung und Gutschrift auf einem Girokonto des vermeintlichen Gläubigers, besteht selbst dann, wenn mit der Buchung durch kontokorrentmäßige Verrechnung gleichzeitig eine Schuld des Leistungsempfängers an die Bank abgegolten wurde, ein Bereicherungsanspruch nur gegen den Leistungsempfänger, nicht aber gegen die kontoführende Bank.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist die kontoführende Bank des Zedenten selbst zugleich Sicherungszessionarin, ist diese Zession aber zum Beispiel unwirksam, weil die Forderung bereits abgetreten war, so haftet sie dem wahren Zessionar nach § 1041 ABGB.OGH 10 Ob 9/04b, 30.03.2004
- Kein Verwendungsanspruch des Zessionars (= Kläger) gegen die beklagte kontoführende Bank des Zedenten, wenn diese mit dem vom debitor cessus geschuldeten und auf das bei ihr eingerichtete Konto des Zedenten überwiesenen Betrag aufrechnet. Sie greift dadurch nicht in eine dem Zessionar zustehende Forderung ein, sondern zieht die dem Zedenten ihr gegenüber zustehende Kontoforderung zur Befriedigung heran. Für einen Verwendungsanspruch des Zessionars an die beklagte Bank fehlt es an der Verwendung des "Eigentums" des Zessionars. Sein Anspruch kann sich nur gegen den Zahlungsempfänger (= Zedenten) richten (ablehnend 8 Ob 512/95).OGH 7 Ob 332/98v, 14.04.1999
- Zahlt jemand an eine Bank, die - wenn auch zu Unrecht - behauptet hatte, Zessionarin der Forderung zu sein, ist ein Bereicherungsanspruch gegen die Bank zu richten.OGH 1 Ob 734/83, 09.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 3 Ob 106/26y, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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