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Kann ich eine Überweisung noch zurückholen?

günstig für Empfänger betrifft Konsumenten, Kontoinhaber, Banken, Unternehmer
Sobald der Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist, hat dieser einen unmittelbaren Anspruch gegen seine Bank. Damit haben Sie Ihre Verbindlichkeit erfüllt und zugleich die Verfügungsmöglichkeit über das Geld verloren. Einen Auftrag können Sie daher nur so lange widerrufen, wie die Gutschrift noch nicht erfolgt ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Sobald ein Überweisungsauftrag durch die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers durchgeführt worden ist, entstehen Verbindlichkeiten der Bank und Rechte des Kontoinhabers. Der Kunde erlangt im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Konto einen unmittelbaren Anspruch gegen die Bank. Dies bedeutet aber auch, dass spätestens mit der Buchung auf das Konto der Überweisende einerseits seine Verbindlichkeit erfüllt, aber auch Verfügungsmöglichkeiten über den Betrag verliert. Ein Auftraggeber kann also seinen Auftrag nur so lange widerrufen, als der überwiesene Betrag noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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