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Bekomme ich Geld zurück, das ohne meinen Auftrag überwiesen wurde?

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Ja. Eine Zahlung braucht einen gültigen Auftrag. Fehlt der Auftrag, ist er gefälscht oder ungültig, kann derjenige, der scheinbar angewiesen wurde, das Geld vom Empfänger zurückverlangen. Die Rückabwicklung findet dann zwischen der Bank und dem Empfänger statt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine gültige Anweisung notwendige Grundlage einer Zahlung an den Anweisungsempfänger. Der (vermeintlich) Angewiesene kann das Geleistete zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass die Anweisung gefälscht ist, dass sie ungültig ist oder überhaupt fehlt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032947 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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