Wann kann ich als Frachtführer meinen Subunternehmer zur Kasse bitten?
günstig für Unterfrachtführer betrifft Frachtführer, Unterfrachtführer, Spediteur, Auftraggeber, Unternehmer
Rückgriff bei Ihrem Unterfrachtführer können Sie erst nehmen, wenn Sie den Schaden selbst ersetzt haben. Das gilt gegenüber dem Verfügungsberechtigten ebenso wie gegenüber demjenigen, der bereits bei Ihnen Rückgriff genommen hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein Frachtführer kann Regreßansprüche gegen einen Unterfrachtführer nur stellen, wenn er den Schaden dem Verfügungsberechtigten bzw, wenn er selbst bereits im Regreßwege in Anspruch genommen wurde, dem ihm gegenüber Regreßberechtigten ersetzt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Hauptfrachtführer kann seinen Unterfrachtführer auf Schadenersatz wegen Transportschäden klagen, auch wenn er selbst noch keinen Schadenersatz an seinen Auftraggeber geleistet hat; der Hauptfrachtführer wird zur Drittschadensliquidation gegenüber seinem Unterfrachtführer berechtigt. Er handelt dabei im Interesse des Auftraggebers und macht den seinem Auftraggeber erwachsenen Schaden geltend.OGH 2 Ob 75/99i, 20.06.2000
- Das Recht des Hauptfrachtführers zur Drittschadensliquidierung ist auch auf jeden folgenden Unterfrachtführer anzuwenden, weil jeder nachfolgende Unterfrachtführer seinerseits mit späteren Unterfrachtführern einen Frachtvertrag abschließt. In einer Kette aufeinanderfolgender (Unter-)Frachtführer ist daher jeder nachfolgende Unterfrachtführer aus demselben Grund berechtigt, von seinem unmittelbar nachfolgenden Unterfrachtführer Schadenersatz zu verlangen. Dieses Recht zur Schadensliquidierung, das nicht mit dem Regreßanspruch identisch ist, kann daher auch schon vor Zahlung an einen Vormann abgetreten werden.OGH 4 Ob 24/97a, 25.11.1997
- Der Hauptfrachtführer ist - ebenso wie der Spediteur - berechtigt, als Interessenvertreter seines Auftraggebers dessen Rechte aus Schäden am Frachtgut dem Frachtführer (Unterfrachtführer) gegenüber im Wege der Drittschadensliquidation geltend zu machen. Dieser Schaden ist ein Drittschaden, solange der Hauptfrachtführer seinem Auftraggeber den Schaden nicht ersetzt hat und daher, mangels eines eigenen Schadens, auch nicht Regreß nehmen kann.OGH 4 Ob 2336/96z, 26.11.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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