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Haftet die Spedition, wenn der Subunternehmer meine Ware stiehlt?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Frachtführer, Spedition, Unternehmer, Versicherer
Ja. Der Frachtführer haftet nicht nur für seine eigenen Leute, sondern auch für alle, die auf seinen Wunsch an einer bestimmten Beförderung mitwirken, besonders für den beauftragten Unterfrachtführer und dessen Personal. Das gilt auch dann, wenn dieser die ihm eingeräumte Verfügungsmacht vorsätzlich und organisiert kriminell missbraucht und die Ladung wegschafft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der Frachtführer haftet nicht nur für seine Bediensteten und Personen, die ohne seine Bediensteten zu sein, regelmäßig im Rahmen seines Unternehmens tätig werden, sondern auch für andere Personen, die auf seinen Wunsch an der Durchführung einer bestimmten Beförderung mitwirken, so insbesondere für seine Unterfrachtführer und dessen Personal.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

CMR Art3

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