Wer kann Schäden am Transportgut gegen den Frachtführer geltend machen?
günstig für Hauptfrachtführer betrifft Frachtführer, Spediteure, Versender, Unternehmer
Auch der Hauptfrachtführer. Er darf als Interessenvertreter seines Auftraggebers dessen Rechte wegen Schäden am Frachtgut gegen den von ihm beauftragten Frachtführer geltend machen. Solange er seinem Auftraggeber den Schaden nicht ersetzt hat, ist es ein fremder Schaden, und er kann mangels eigenen Schadens auch keinen Rückgriff nehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Der Hauptfrachtführer ist - ebenso wie der Spediteur - berechtigt, als Interessenvertreter seines Auftraggebers dessen Rechte aus Schäden am Frachtgut dem Frachtführer (Unterfrachtführer) gegenüber im Wege der Drittschadensliquidation geltend zu machen. Dieser Schaden ist ein Drittschaden, solange der Hauptfrachtführer seinem Auftraggeber den Schaden nicht ersetzt hat und daher, mangels eines eigenen Schadens, auch nicht Regreß nehmen kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1313
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