An wen halte ich mich, wenn der Subunternehmer meine Ware verliert?
günstig für Absender betrifft Absender, Frachtführer, Unternehmer
Der beigezogene Unterfrachtführer steht nur mit dem Hauptfrachtführer in einer Rechtsbeziehung, nicht mit Ihnen als Absender. Er ist wie ein Erfüllungsgehilfe zu behandeln, für den der Hauptfrachtführer einsteht. Das gilt auch dann, wenn der Unterfrachtführer die Ladung vorsätzlich beiseiteschafft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Der ausführende Unterfrachtführer steht auf Grund des vom Hauptfrachtführer im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgeschlossenen Frachtvertrages nur in Rechtsbeziehung zum Hauptfrachtführer und tritt daher nicht in das zwischen diesem und dem Absender bestehende Vertragsverhältnis ein. Die Rechtsstellung des Unterfrachtführers gleicht der eines Erfüllungsgehilfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der vom Frachtführer beauftragte (Sub‑)Frachtführer, dem die ordnungsgemäße sowie technisch einwandfreie Durchführung des Transports und somit die Obhutspflicht übertragen wird, handelt im Rahmen dieses Aufgabenbereichs „in Ausübung (seiner) Verrichtungen“ iSd Art 3 CMR. Der Frachtführer haftet daher für den von ihm beauftragten (Sub‑)Frachtführer auch dann, wenn dieser durch vorsätzlich und organisiert kriminelles Verhalten die ihm zur Auftragsdurchführung eingeräumte Verfügungsmacht missbraucht und die Ladung verbringt.OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017
- Hier: Haftung des Hauptfrachtführers für seinen Unterfrachtführer gemäß § 1313a ABGB gegenüber einem weiteren Unterfrachtführer.OGH 6 Ob 587/85, 13.06.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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