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An wen halte ich mich, wenn der Subunternehmer meine Ware verliert?

günstig für Absender betrifft Absender, Frachtführer, Unternehmer
Der beigezogene Unterfrachtführer steht nur mit dem Hauptfrachtführer in einer Rechtsbeziehung, nicht mit Ihnen als Absender. Er ist wie ein Erfüllungsgehilfe zu behandeln, für den der Hauptfrachtführer einsteht. Das gilt auch dann, wenn der Unterfrachtführer die Ladung vorsätzlich beiseiteschafft.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Der ausführende Unterfrachtführer steht auf Grund des vom Hauptfrachtführer im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgeschlossenen Frachtvertrages nur in Rechtsbeziehung zum Hauptfrachtführer und tritt daher nicht in das zwischen diesem und dem Absender bestehende Vertragsverhältnis ein. Die Rechtsstellung des Unterfrachtführers gleicht der eines Erfüllungsgehilfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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