Muss ich vorläufigen Unterhalt später zurückzahlen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob der einstweilige Unterhalt eines Ehegatten ein in der Regel endgültig zustehender einstweiliger Unterhalt oder nur ein rückforderbarer Vorschuss ist, braucht hier nicht erörtert werden.OGH 3 Ob 185/08i, 19.11.2008
- Diese Besonderheit des Provisorialunterhalts rechtfertigt jedenfalls eine Ergänzung des Antragsvorbringens aus dem gleichzeitig erstatteten Prozessvorbringen, weil sich die den Antrag auf Erlassung begründenden Tatsachen unmittelbar aus dem Klagevorbringen ergeben und letzteres daher eine geeignete Grundlage für den Antrag im Provisorialverfahren bildet.OGH 6 Ob 299/05x, 16.02.2006
- Die einstweilige Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO ist eine Leistungsverfügung, durch die ein Exekutionstitel geschaffen wird, der zur Geltendmachung des Unterhalts als Grundlage für ein einzuleitendes Exekutionsverfahren dient.OGH 9 Ob 99/03d, 24.09.2003
- Wenngleich mit der gebotenen Eile.OGH 8 Ob 210/02v, 07.11.2002
- Nur unter bestimmten Voraussetzungen könnte ein überhöhter einstweiliger Unterhalt zurückgefordert werden.OGH 4 Ob 143/01k, 10.07.2001
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- Der Unterhaltsanspruch, der auch mit der Unterhaltsklage geltend gemacht wird, wird, der besonderen Rechtsnatur des Beschlusses nach § 382 Z 8 lit a EO entsprechend, schon in einem Provisorialverfahren zum Inhalt eines Exekutionstitels, der als Grundlage für ein einzuleitendes Exekutionsverfahren dienen kann. Die Rechtslage ist daher insoweit nicht anders, als ob der Unterhalt durch Urteil oder durch einen Beschluss des Außerstreitrichters festgesetzt wurde.OGH 9 Ob 113/01k, 27.06.2001
- Im Rahmen des einstweiligen Unterhalts bezogene Beträge können bei Schlechtgläubigkeit des Empfängers zurückgefordert werden, wenn sie nicht der sich aus dem Gesetz ergebenden Unterhaltspflicht entsprechen.OGH 3 Ob 219/98x, 22.12.1999
- Die ändert dies nichts daran, dass die einstweilige Verfügung für sich allein keine ausreichende rechtliche Grundlage für die endgültige Zuerkennung ist, sondern nur einen Vorschuss bildet.OGH 9 Ob 226/99x, 01.09.1999
- Einstweilige Unterhaltsleistungen sind nach gesetzlichen Bemessungskriterien möglichst genau auszumitteln, weil sie nicht rückforderbar sind und daher endgültig zustehen.OGH 1 Ob 235/98k, 27.10.1998
- Unterhaltsansprüche werden im Hauptverfahren und im Provisorialverfahren nach denselben materiellrechtlichen Grundlagen bemessen.OGH 1 Ob 235/98k, 27.10.1998
- Das bedeutet jedoch nicht, dass im Provisorialverfahren zu strittigen Tatfragen Sachverständigengutachten einzuholen sind.OGH 1 Ob 12/98s, 27.01.1998
- Aus diesem Grund ist der Sachverhalt im allgemeinen möglichst genau zu ermitteln. Die materiellrechtlichen Grundlagen sind im Hauptverfahren und im Provisorialverfahren gleich.OGH 1 Ob 2082/96z, 23.04.1996
- Die Auffassung von der Endgültigkeit der rechtlichen Zuweisung eines Provisorialunterhalts wird abgelehnt.OGH 6 Ob 629/83, 10.05.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005261 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 37.
- OGH 8 Ob 49/16p, 28.06.2016
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht ohne weiteres. Auch der besondere Unterhaltsanspruch nach der Scheidung unterliegt den allgemeinen Regeln über die Art der Unterhaltsgewährung. Sie müssen Ihren früheren Ehepartner mit einem konkreten Unterhaltsbegehren in Verzug setzen, damit er säumig wird.
Grundsätzlich muss niemand etwas zu einem anderen Zeitpunkt annehmen, als geschuldet ist. Wurde Ihnen jedoch die Exekution für künftige Unterhaltsleistungen bewilligt, müssen Sie eine vorzeitige Zahlung annehmen.