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Muss der Gläubiger meiner Zahlung ausdrücklich zustimmen?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Vertragspartner
Die Erfüllung einer Schuld ist kein eigenes Geschäft, bei dem die Leistung als Erfüllung angeboten und angenommen werden müsste. Es genügt, dass Sie die geschuldete Leistung tatsächlich erbringen und damit der Leistungserfolg eintritt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Erfüllung ist kein Rechtsgeschäft, kein besonderer Erfüllungsvertrag, mit dem die Leistung "als Erfüllung" angeboten und angenommen wird, sondern nur die Herbeiführung des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung, die der geschuldeten entspricht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Annahmeverzug des Gläubigers

Nein. Nimmt Ihr Gläubiger die Leistung nicht an, bleiben Sie grundsätzlich weiter zur Leistung verpflichtet. Sie werden dadurch nur in einzelnen Punkten entlastet und müssen den Leistungsgegenstand weiterhin verwahren.

günstig für Gläubiger Schuldbeitritt und Rechte des Gläubigers

Ja. Übernimmt jemand die Schuld zusätzlich zum bisherigen Schuldner, genügt dafür eine Vereinbarung zwischen diesen beiden. Als Gläubiger erhalten Sie daraus im Zweifel unmittelbar eigene Rechte, wenn die Leistung vor allem Ihnen zugutekommen soll.

Verwandte Fragen

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