Brauche ich eine Eintragung, damit die Hypothek auf mich übergeht?
günstig für Zahler betrifft Kreditnehmer, Banken, Bürgen, Liegenschaftseigentümer
Nein. Lösen Sie eine durch eine Hypothek gesicherte Schuld ein, geht das Pfandrecht schon damit auf Sie über, ohne Eintragung im Grundbuch. Die spätere Eintragung dient nur dazu, das Grundbuch richtigzustellen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1932)
Bei der Einlösung einer Hypothekarschuld geht die Hypothek ohne bücherliche Eintragung auf den Zessionar über.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verbücherung des Pfandrechtsübergangs als Folge einer notwendigen Zession nach § 1422 ABGB erfolgt in Form einer Berichtigung gemäß § 138 GBG.OGH 5 Ob 126/10f, 21.10.2010
- Die spätere grundbücherliche Übertragung dient lediglich der Berichtigung des Grundbuches. Hier: § 1358 ABGBOGH 6 Ob 239/70, 14.10.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 98/24h, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1422
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 136
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