Zählt eine Hypothek zur Deckung, auch ohne Eintragung im Grundbuch?
günstig für Pfandbriefgläubiger betrifft Banken, Pfandbriefgläubiger, Liegenschaftseigentümer
Ja. Ob eine Hypothek oder eine Liegenschaft zur Deckung von Pfandbriefen gehört, hängt nicht davon ab, dass die entsprechende Eintragung im Grundbuch vorgenommen wurde. Diese Eintragung ist also keine Bedingung für die Zugehörigkeit.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 16.09.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Die Eintragung des Kautionsbandes ist nicht Bedingung für die Zugehörigkeit der Hypothek oder der Liegenschaft zur Deckung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 122/21h, 16.09.2021, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 451 · Erwerbungsart des Pfandrechtes
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