Muss die Hypothek gelöscht werden, wenn ein anderer zahlt?
günstig für Einlöser betrifft Kreditnehmer, Bürgen, Liegenschaftseigentümer, Gläubiger
Nein. Zahlt jemand anderer Ihre Schuld und lässt sich die Forderung abtreten, ist die Schuld nicht getilgt, sondern nur eingelöst. Das Pfandrecht bleibt bestehen und geht auf den Zahler über. Der Liegenschaftseigentümer ist daher nicht verpflichtet, die Hypothek löschen zu lassen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Da bei Einlösung einer Schuld nicht getilgt wird, erlöschen auch die Nebenrechte, insbes ein Pfandrecht nicht, sondern gehen auf den Einlösenden über. Demnach ist der Liegenschaftseigentümer auch nicht verpflichtet, die für die eingelöste Forderung haftende Hypothek nach § 469 a ABGB löschen zu lassen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011476 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 98/24h, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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