In welcher Reihenfolge werden meine Schulden gesetzlich getilgt?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsument, Unternehmer
Zuerst zählt, welche Schuld bereits eingefordert wurde, danach, welche fällig ist. Erst wenn sich daraus keine Reihung ergibt, kommt es darauf an, welche Schuld für Sie am beschwerlichsten ist. Als eingefordert gilt auch das außergerichtlich Verlangte.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Auf die Beschwerlichkeit der einzelnen Schulden für den Schuldner ist erst in letzter Linie, nämlich dann, wenn eine Reihung unter den Gesichtspunkten der bereits eingeforderten und dann der schon fälligen Schulden nicht möglich ist, Bedacht zu nehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- "Eingefordert" ist auch das außergerichtlich Verlangte.OGH 8 Ob 78/86, 04.06.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 41/19v, 25.04.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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