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Prüft das Gericht, ob meine Hinterlegung berechtigt ist?

günstig für Erleger betrifft Erleger, Schuldner, Gläubiger, Enteignete
Nein. Das Gericht nimmt den Erlag an, ohne seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das gilt auch für die Hinterlegung der Entschädigung in einem Enteignungsverfahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der Erlag ist ohne weitere Untersuchung seiner Rechtmäßigkeit anzunehmen; dies gilt auch für den Erlag der Entschädigungssumme im Enteignungsverfahren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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