Zum Inhalt springen

Kann ich mich wehren, wenn das Gericht die Hinterlegung annimmt?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Antragsgegner
Nimmt das Gericht eine Hinterlegung an, sind Sie als Antragsgegner dadurch nicht benachteiligt und können diesen Beschluss nicht bekämpfen. Das gilt unabhängig davon, ob der Beschluss richtig ist und ob dieses Verfahren zu Recht in Anspruch genommen wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Im Erlagsverfahren kann sich der Antragsgegner durch den Annahmebeschluss nicht beschwert erachten und ist nicht rekurslegitimiert und zwar unabhängig von der Frage, ob der Beschluss erster Instanz richtig ist und ob mit Recht dieses Verfahren in Anspruch genommen wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Aktenkundige Umstände beim Erlagsantrag

Bei der Prüfung eines Antrags auf Hinterlegung darf das Gericht auch das berücksichtigen, was ohnehin aus dem Akt hervorgeht, sofern daran keine Zweifel bestehen. Steht eine vorgelegte Urkunde in unlösbarem Widerspruch zu Ihrem Vorbringen, darf das Gericht das ebenfalls beachten.

günstig für Gläubiger Kein Erlag bei bestrittener Forderung

Wenn Sie den Anspruch des anderen bestreiten und ihm deshalb nicht leisten wollen, ist das kein Grund für eine Hinterlegung bei Gericht. Der Streit über die Berechtigung lässt sich damit nicht umgehen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen die Annahme eines Gerichtserlags
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen gerichtlichen Erlag
Verfahrensrecht · Annahme des Gerichtserlags ohne Prüfung
Verfahrensrecht · Zustimmung und späteres Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Antrags