Kann ich mich wehren, wenn das Gericht die Hinterlegung annimmt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der erkennende Senat hält daran fest, dass der Erlagsgegner nur dann zur Bekämpfung des den Erlag annehmenden Beschlusses befugt ist, wenn er dadurch in seiner materiellen Rechtsstellung beeinträchtigt wird und daher (auch) materiell beschwert ist. Da ein Erlag ohne zureichenden Erlagsgrund den Schuldner nicht befreit, liegt eine solche Beeinträchtigung beim Erlag zugunsten eines einzigen Erlagsgegners im Regelfall nicht vor. Der Erlagsgegner müsste daher konkret vorbringen, weshalb er durch die Annahme eines solchen Erlags ausnahmsweise doch beschwert ist. Soweit die Entscheidung 1 Ob 2/00a anders zu verstehen ist, wird sie nicht aufrechterhalten.OGH 4 Ob 206/11i, 20.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 18/24v, 12.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei der Prüfung eines Antrags auf Hinterlegung darf das Gericht auch das berücksichtigen, was ohnehin aus dem Akt hervorgeht, sofern daran keine Zweifel bestehen. Steht eine vorgelegte Urkunde in unlösbarem Widerspruch zu Ihrem Vorbringen, darf das Gericht das ebenfalls beachten.
Wenn Sie den Anspruch des anderen bestreiten und ihm deshalb nicht leisten wollen, ist das kein Grund für eine Hinterlegung bei Gericht. Der Streit über die Berechtigung lässt sich damit nicht umgehen.