Bekomme ich Geld zurück, das ich unter Vorbehalt zahlte?
günstig für Zahler betrifft Konsument, Unternehmer, Schuldner, Gläubiger, Mieter, Käufer
Zahlen Sie etwas, das Sie in Wahrheit nicht schulden, und erklären Sie dabei einen Vorbehalt, können Sie das Gezahlte zurückfordern. Der Vorbehalt hält Ihnen die Rückforderung offen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Wird eine Nichtschuld unter Vorbehalt bezahlt, so kann das Geleistete zurückgefordert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Werden wiederholt Schulden aus demselben Rechtsgrund gezahlt, bedarf es keiner Feststellung des Zugangs sämtlicher Vorbehaltsschreiben der Schuldnerin, wenn die Gläubigerin schon aufgrund der zugegangenen Schreiben keinen Grund zur Annahme hatte, die Schuldnerin würde dieses Mal ohne Vorbehalt zahlen.OGH 8 Ob 102/25w, 12.08.2025
- Hier: Die Klägerin bezahlte der Beklagten im Rahmen der einvernehmlichen Beendigung eines Kreditvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung unter Vorbehalt der Rückforderung.OGH 2 Ob 40/25h, 29.04.2025
- „Wissen" im Sinne des § 1432 ABGB bedeutet nämlich nur sichere Kenntnis; Zweifel am Bestehen der Schuld schließen eine Rückforderung nicht aus.OGH 6 Ob 172/05w, 16.02.2006
- Hier: Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag unter Vorbehalt der Rückforderung.OGH 4 Ob 283/01y, 13.03.2002
- Hier: Mietzins. Nur die Zahlung des vollen Mietzinses in Kenntnis aller zinsmindernden Umstände würde gemäß § 1432 ABGB eine Leistungskondiktion ausschließen.OGH 8 Ob 526/90, 26.02.1990
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- Hier: Es wurden vorsichtshalber Werkleistungen erbracht. Mit Bereicherungsklage kann eine Vergütung des angemessenen Entgelts gefordert werden.OGH 8 Ob 660/88, 18.01.1990
- Die Erklärung, die Mietzinszahlung stelle keine Inkaufnahme der gerügten Mängel dar, kann nicht als Vorbehalt der Rückforderung gewertet werden, zumal die Rechtsfolge von Mängeln nicht nur eine Zinsminderung, sondern auch die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung im Sinne des § 1117 ABGB sein kann.OGH 6 Ob 719/87, 10.12.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 8 Ob 102/25w, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 40/25h, 29.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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