Bin ich meine Schuld los, wenn ich unter Vorbehalt zahle?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Mieter, Unterhaltspflichtige
Ja. Auch wenn Sie sich die Rückforderung ausdrücklich vorbehalten, erlischt die Schuld mit der Zahlung. Der Vorbehalt hält nur die Möglichkeit offen, das Geld später zurückzufordern.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Die Schuld erlischt - trotz Vorbehalts der Rückforderung - durch die Zahlung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: EhegattenunterhaltOGH 4 Ob 88/25g, 11.09.2025
- Hier: Mietzinszahlung unter Vorbehalt.OGH 8 Ob 123/08h, 16.12.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 4 Ob 88/25g, 11.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 16/25m, 28.05.2025
Im Gesetz
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