Zum Inhalt springen

Bin ich meine Schuld los, wenn ich unter Vorbehalt zahle?

betrifft Schuldner, Gläubiger, Mieter, Unterhaltspflichtige
Ja. Auch wenn Sie sich die Rückforderung ausdrücklich vorbehalten, erlischt die Schuld mit der Zahlung. Der Vorbehalt hält nur die Möglichkeit offen, das Geld später zurückzufordern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1999)

Die Schuld erlischt - trotz Vorbehalts der Rückforderung - durch die Zahlung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rückforderung einer Zahlung unter Vorbehalt
Vertragsrecht · Zahlung unter Vorbehalt und Gutgläubigkeit
Vertragsrecht · Zahlung unter Vorbehalt bei Zweifeln
Vertragsrecht · Zahlung gegen den Willen des Gläubigers
Familienrecht · Zinsen bei rückständigem Unterhalt