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Darf ich behalten, was mir jemand unter Vorbehalt gezahlt hat?

günstig für Zahler betrifft Empfänger, Zahler, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nur eingeschränkt. Wird Ihnen etwas ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt, obwohl die Schuld nicht besteht, gelten Sie nicht als gutgläubiger Empfänger. Sie müssen daher damit rechnen, das Erhaltene wieder herausgeben zu müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der Empfänger einer Nichtschuld, dem nur unter Vorbehalt geleistet wurde, ist nicht gutgläubig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033874 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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