Kann der Kollektivvertrag die Rückforderung zu viel gezahlten Lohns regeln?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht auf die Gefährdungshaftung des EKHG gestützte Schadenersatzansprüche.OGH 2 Ob 109/04z, 16.03.2006
- Auf die Auffassung einer bestimmten Berufsgruppe oder die Verkehrsauffassung kommt es nicht an. (hier: Kündigung zum Letzten eines Kalendermonats unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist in einem KollV).OGH 9 ObA 20/94, 23.02.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033579 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 9 ObA 153/16i, 24.05.2017
- OGH 9 ObA 103/16m, 28.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn der Irrtum erkennbar war. Zahlt der Arbeitgeber zu viel, weil er den Kollektivvertrag falsch anwendet, liegt darin keine Zusage einer zusätzlichen Leistung, sofern Sie den Irrtum bei sorgfältiger Prüfung erkennen konnten. War der Irrtum auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar, kann über längere Zeit eine betriebliche Übung entstehen.
Ihr Arbeitgeber verliert das Recht, sich auf eine Verfallsfrist des Kollektivvertrags zu berufen, nicht schon deshalb, weil er selbst gegen den Kollektivvertrag verstoßen hat. Anders ist es nur, wenn er die im Kollektivvertrag vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Überstunden nicht geführt hat; dann kann er sich auf den Verfall der Überstunden nicht stützen.