Verfallen meine Ansprüche ohne ordentliche Lohnabrechnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die bloße Einnahme einer bestimmten Rechtsansicht führt noch nicht dazu, dass dem Dienstnehmer treuwidrig die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht würde.OGH 9 ObA 89/18f, 24.01.2019
- Die Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Lohnabrechnung bzw der Ausfolgung einer solchen nimmt dem Arbeitgeber nicht ohne weiteres und immer das Recht, den Verfall von Ansprüchen einzuwenden. Der Arbeitgeber muss die rechtzeitige Geltendmachung eines Anspruchs vielmehr erschweren oder praktisch unmöglich machen.OGH 8 ObA 35/18g, 19.07.2018
- Der Dienstgeber kann sich auch auf eine grundsätzlich zulässige Verfallsklausel im Einzelfall dennoch nicht berufen, wenn er durch sein Verhalten die rechtzeitige Geltendmachung vereitelt oder erschwert hat.OGH 8 ObS 9/17g, 26.01.2018
- Für die diesem Einwand zugrunde liegenden Tatsachen ist die Partei beweispflichtig, die daraus für sich günstige Rechtsfolgen ableitet.OGH 9 ObA 44/14g, 27.05.2014
- Hier: Verfallsklausel in AGB eines Mobilfunkbetreibers.OGH 9 Ob 40/06g, 09.05.2007
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, dass die Verfallsfristen jeweils mit der Übergabe der Lohnabrechnungen zu laufen begonnen haben, ist unbedenklich.OGH 9 ObA 85/06z, 11.08.2006
- Hier: Verstoß gegen vertragliche Vereinbarung bei im Dienstvertrag vorgesehenem Verfall.OGH 8 ObA 42/03i, 23.01.2004
- Eine ordnungsgemäße Abrechnung liegt nur vor, wenn sie eine Überprüfungsgrundlage ausgehend vom Inhalt des zwischen den Streitteilen vereinbarten Arbeitsvertrages bildet und nachvollziehbar ist.OGH 9 ObA 92/01x, 09.05.2001
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 2286/96a, 17.10.1996
- Hier: Beim Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotelgewerbe und Gastgewerbe wurde der Wegfall der Überstunden im konkreten Fall bejaht.OGH 9 ObA 27/96, 10.04.1996
- Es gilt nicht generell, dass die Anwendung von Verfallsfristen in jeden Fall zur Voraussetzung hätte, dass derjenige, der sich darauf beruft, alle ihm obliegenden Verpflichtungen, bezogen auf den konkreten Fall etwa zur Führung von Überstundenaufzeichnungen, genau erfüllt. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben könnte dann vorliegen, wenn dem Dienstnehmer durch das kollektivvertragswidrige Verhalten des Dienstgebers die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird und der Dienstgeber dem verspätet erhobenen Begehren des Dienstnehmers den Ablauf der Verfallsfrist entgegenhält.OGH 9 ObA 27/96, 10.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 26.
- OGH 8 ObA 5/25f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 72/22m, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 62/22s, 28.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 36/21s, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 39/20f, 26.08.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 93/19w, 30.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 89/18f, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 35/18g, 19.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObS 9/17g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 83/17x, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Dass Ihr Arbeitgeber im Hotel- und Gastgewerbe keine Überstundenaufzeichnungen geführt hat, hält die Verfallsfrist des Kollektivvertrags nicht auf. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kommt nur in Betracht, wenn er Ihnen dadurch die Geltendmachung erschwert oder praktisch unmöglich gemacht hat und sich dann auf den Verfall beruft.
Ihr Arbeitgeber verliert das Recht, sich auf eine Verfallsfrist des Kollektivvertrags zu berufen, nicht schon deshalb, weil er selbst gegen den Kollektivvertrag verstoßen hat. Anders ist es nur, wenn er die im Kollektivvertrag vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Überstunden nicht geführt hat; dann kann er sich auf den Verfall der Überstunden nicht stützen.