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Ab wann wirkt meine Aufrechnung mit einer Gegenforderung?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Kreditnehmer, Banken
Die spätere Erklärung, aufzurechnen, wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem sich beide Forderungen erstmals gegenüberstanden, also Ihre Forderung fällig und die des anderen bereits vorzeitig erfüllbar war. Bis zur Entstehung der Forderungen reicht die Wirkung nicht zurück. War die Gegenforderung bis zum Ablauf der Verjährung nie fällig, können Sie nicht mehr aufrechnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Im Falle einer vorzeitig zahlbaren Schuld des Aufrechnenden wirkt die spätere Aufrechnungserklärung auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Forderung des Aufrechnenden fällig und die Forderung des Aufrechnungsgegners vorzeitig erfüllbar waren und sich so gegenüberstanden. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Beginnes des Bestehens der beiden Forderungen tritt nicht ein.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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