Verrechnen sich gegenseitige Schulden von selbst?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Konsumenten
Treffen zwei aufrechenbare Forderungen zusammen, sind sie damit noch nicht automatisch verrechnet. Sie haben nur das Recht, auf die Aufrechnung zu dringen. Erklären Sie die Aufrechnung, wirkt sie auf den Zeitpunkt zurück, in dem sich die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Das gegenseitige Zusammentreffen aufrechenbarer Forderungen führt nicht schon deren Aufrechnung herbei, sondern gibt nur das Recht, auf Aufrechnung zu dringen. Die Wirkung der Aufrechnung wird allerdings auf den Zeitpunkt zurückbezogen, in welchem die Forderung zuerst aufrechenbar gegenüberstanden (JBl 1957,564).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mangels Fälligstellung innerhalb der Verjährungsfrist keine Aufrechnungslage.OGH 4 Ob 155/20b, 20.10.2020
- Hier: Kürzung einer Schlussrechnung aufgrund von Gegenforderungen.OGH 4 Ob 241/14s, 11.08.2015
- Eine entsprechende Aufrechnungserklärung ist erforderlich.OGH 9 ObA 46/03k, 23.04.2003
- Im Fall der Aufrechnung erlöschen daher ab dieser Aufrechnungslage beide Forderungen und somit sowohl die, gegen die aufgerechnet wurde, als auch die zur Aufrechnung verwendete.OGH 2 Ob 57/98s, 20.01.1998
- Das ist bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen in der Regel der Tag des Unfalles.OGH 2 Ob 57/98s, 20.01.1998
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Lehnt der Kläger eine außergerichtliche Aufrechnung ab, dann muss die Aufrechnung im Prozess durchgeführt werden.OGH 4 Ob 596/95, 18.12.1995
- Damit enden auch die Verzugsfolgen.OGH 7 Ob 604/86, 02.10.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 48.
- OGH 3 Ob 168/25i, 27.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 113/24m, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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