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Verjähren vereinbarte Kreditzinsen genauso wie gesetzliche Zinsen?

günstig für Schuldner betrifft Kreditnehmer, Bank, Gläubiger, Schuldner, Konsument
Ja. Für Zinsen gilt die dreijährige Verjährungsfrist, gleich ob sie im Vertrag vereinbart oder gesetzlich vorgesehen sind. Ein Unterschied wird dabei nicht gemacht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 11.03.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Auch auf vereinbarte Darlehenszinsen ist die Verjährungsregelung des § 1480 ABGB anzuwenden, da kein Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglich bedungenen Zinsen zu machen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu jenem Zeitpunkt, ab dem der Geltendmachung Ihres Anspruchs kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht. Fehlt es etwa noch an der Fälligkeit, läuft die Frist noch nicht.

günstig für Gläubiger Verjährung bei eingetragenem Pfandrecht

Ja. Wird für eine Forderung, die sonst in drei Jahren verjähren würde, ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen, gilt ab diesem Zeitpunkt die allgemeine Frist von dreißig Jahren. Die Eintragung verlängert also die Zeit erheblich, in der Sie die Forderung geltend machen können.

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