Kann ich auf jedes Recht verzichten?
betrifft Vertragsparteien, Arbeitnehmer, Konsumenten, Gläubiger
Auf ein Recht können Sie grundsätzlich verzichten. Ausgenommen sind Rechte, die nach ihrer Zweckbestimmung unverzichtbar sein müssen, und Fälle, in denen das Gesetz einen Verzicht ausdrücklich ausschließt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Grundsätzlich kann auf jedes Recht verzichtet werden, sofern es nicht nach seiner Zweckbestimmung unverzichtbar sein muss oder der Verzicht durch positive Gesetzesanordnung ausgeschlossen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Doch ist ein Verzicht im Zweifel einschränkend auszulegen.OGH 3 Ob 39/91, 08.05.1991
- Auch bei Verzicht auf künftige Rechte, insbesondere bei Freizeichnung.OGH 1 Ob 566/79, 30.03.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 9 Ob 2/25x, 29.04.2025
- OGH 5 Ob 78/22i, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 55/19b, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 219/16s, 23.01.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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