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Kann ich auf jedes Recht verzichten?

betrifft Vertragsparteien, Arbeitnehmer, Konsumenten, Gläubiger
Auf ein Recht können Sie grundsätzlich verzichten. Ausgenommen sind Rechte, die nach ihrer Zweckbestimmung unverzichtbar sein müssen, und Fälle, in denen das Gesetz einen Verzicht ausdrücklich ausschließt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Grundsätzlich kann auf jedes Recht verzichtet werden, sofern es nicht nach seiner Zweckbestimmung unverzichtbar sein muss oder der Verzicht durch positive Gesetzesanordnung ausgeschlossen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 17.

Im Gesetz

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