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Habe ich auf mein Recht verzichtet, weil ich nichts unternahm?

günstig für Berechtigter betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragspartner
Ein Verzicht ohne Gegenleistung wird nicht leichthin angenommen. Er liegt nur vor, wenn sich aus den festgestellten Umständen eindeutig ergibt, dass Sie auf Ihren Anspruch verzichten wollten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein unentgeltlicher Verzicht ist nur dann anzunehmen, wenn ein darauf gerichteter Wille des Anspruchsberechtigten aus den festgestellten Verhältnissen eindeutig hervorgeht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 12.

Im Gesetz

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