Habe ich auf mein Recht verzichtet, weil ich nichts unternahm?
günstig für Berechtigter betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragspartner
Ein Verzicht ohne Gegenleistung wird nicht leichthin angenommen. Er liegt nur vor, wenn sich aus den festgestellten Umständen eindeutig ergibt, dass Sie auf Ihren Anspruch verzichten wollten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ein unentgeltlicher Verzicht ist nur dann anzunehmen, wenn ein darauf gerichteter Wille des Anspruchsberechtigten aus den festgestellten Verhältnissen eindeutig hervorgeht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus einer im Hinblick auf versprochene Teilzahlung abgegebenen Erklärung, auf eine klagsweise Geltendmachung zu verzichten, ergibt sich keinesfalls eindeutig ein Verzicht auf die klagsweise Geltendmachung auch für den Fall, daß die versprochenen Teilzahlungen nicht geleistet werden.OGH 2 Ob 553/84, 08.05.1984
- Dabei ist grundsätzlich ein besonders strenger Maßstab anzulegen.OGH 7 Ob 34/79, 28.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 5 Ob 18/23t, 18.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 191/18a, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 128/18g, 29.08.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 219/16s, 23.01.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Auslegung von Erklärungen und Verzicht
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht durch Untätigkeit
Vertragsrecht · Nichtgebrauch als stillschweigender Verzicht
Vertragsrecht · Verzicht durch passives Verhalten
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht auf ein Recht