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Gilt es als Verzicht, wenn ich ein Recht lange nicht nutze?

günstig für Berechtigter betrifft Mieter, Vermieter, Nachbarn, Konsument, Unternehmer
Dass Sie ein Recht längere Zeit nicht genutzt haben, bedeutet für sich noch keinen Verzicht. Ein Verzicht wird nur angenommen, wenn nach Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Zweifel daran bleibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Der Nichtgebrauch eines Rechtes ist nur dann als Verzicht auf das Recht anzusehen, wenn nach Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund, am Verzicht zu zweifeln, besteht (Unterlassung des Wasserbezuges durch längere Zeit aus Furcht vor Streitigkeiten).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 41.

Im Gesetz

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