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Reicht es, wenn ich beim Beginn des Besitzes gutgläubig war?

günstig für Grundeigentümer betrifft Besitzer, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Nein. Der gute Glaube muss nicht nur beim Erwerb des Besitzes bestehen, sondern während der gesamten Ersitzungszeit. Fällt er zwischendurch weg, kann das Recht nicht ersessen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Es muß der gute Glaube dessen, der sich auf die Ersitzung beruft, nicht nur beim Besitzerwerb, sondern während der ganzen Ersitzungszeit vorhanden gewesen sein.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034105 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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