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Zählt bei der Ersitzung auch die Gutgläubigkeit meines Gehilfen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Vertreter, Pächter, Miteigentümer
Ja. Ersitzen Sie über einen Vertreter, einen Gehilfen oder eine Person, die die Sache für Sie innehat, müssen auch diese gutgläubig sein. Fehlt bei einer dieser Personen der gute Glaube, scheitert die Ersitzung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Das Erfordernis der Redlichkeit desjenigen, zu dessen Gunsten ersessen wird, gilt sowohl für den Fall der Stellvertretung oder des Gehilfen als auch für den Erwerb durch Besitzmittler.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010174 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 7.

Im Gesetz

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